Was ist Vermessung?
Die eigentlichen Aufgaben der Vermessung sind die Erforschung, Beschreibung und Visualisierung der geometrischen und physikalischen Struktur der Erdoberfläche sowie des Erdinneren und des erdnahen Raumes. Ziel ist die raumbezogene Orientierung in der realen Welt, um diese anschaubar, abgrenzbar, analysierbar, berechenbar, bewertbar, planbar, kontrollierbar, gestaltbar und interpretierbar zu machen.
Komplexes Vermessungswesen
Das Vermessungswesen umfasst verschiedene Tätigkeitsfelder. Neben denen, die in Deutschland der Bund und die Länder mit öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) erfüllen, erbringen im Rahmen des Privatrechts freiberufliche Vermessungsingenieure und gewerbliche Büros Vermessungsdienstleistungen. Vermessungsdienstleistungen werden aber auch direkt von der Wirtschaft, der Industrie und dem Handel erbracht.
Hier auf immoexperten.de, Ihrem Spezialistenportal für alle Fragen und Leistungen rund um die Immobilie, liegt der Betrachtungsschwerpunkt auf der Grundstücksvermessung.
Vermessung Grundstück
Beim Erwerb eines ganzen Grundstücks oder Flurstücks ist die Grundstückvermessung nicht zwingend erforderlich, schafft aber Rechtssicherheit und vermeidet Streitigkeiten mit dem Nachbarn. Sind in der Örtlichkeit keine Grenzsteine oder Grenzmarken mehr vorhanden, ist Vorsicht geboten, denn Zäune oder Gebäude verlaufen nicht immer entlang der rechtmäßigen Grenze, so dass der eigentliche Grenzverlauf mitunter unklar ist. Die Beantragung einer Grenzvermessung oder einer Grenzanzeige ist der erste Schritt zur Sicherheit. Vor der Beantragung sollte der Grenznachbar informiert werden; dessen Mitwirkung sowie die mögliche Kostenteilung sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) § 919 geregelt.
Um einen Teil eines Grundstücks veräußern zu können, ist die Teilung dieses Grundstücks und die Bildung eines neuen Flurstücks notwendig. Dieses neue Flurstück kann vom bisherigen Grundbuch abgeschrieben und auf einen anderen Eigentümer übertragen werden.
Zur Bildung eines neuen Flurstücks ist eine örtliche Teilungsvermessung erforderlich. Bei dieser Vermessung werden die bisherigen Grenzen des Grundstücks untersucht und die neue Grenze in der Örtlichkeit abgemarkt. Verläuft die neue Grenze in einem Abstand von weniger als drei Meter zu bestehenden Gebäuden, sind bauordnungs- und brandschutzrechtliche Vorschriften zu beachten. Zur Beantragung einer Teilungsvermessung benötigt der Vermessungsingenieur die Angaben zu Gemarkung, Flur und Flurstück. Nachdem er die Unterlagen über die Grenzen der neuen Flurstücke angefertigt hat, übergibt er sie dem Katasteramt. Nach dortiger Prüfung erhalten die neuen Flurstücke eine neue Flurstücksnummer und werden in die Automatisierte Liegenschaftskarte und in das Automatisierte Liegenschaftbuch eingetragen. Nun dauert es nicht mehr lange, und der Grundstücksteil ist veräußerungsfähig und der Kaufvertrag kann von einem Notar aufgenommen werden.
Vermessen schafft Sicherheit
Es lohnt sich immer, ein Vermessungsbüro bzw. einen Vermessungsingenieur hinzuzuziehen, um Klarheit und Sicherheit hinsichtlich der Grundstücksgrenzen zu haben.
Hier auf immoexperten.de finden Sie den Spezialisten in Ihrer Nähe, der Ihnen für ein Beratungsgespräch zur Verfügung steht. Einfach in das Suchfeld oben den Ort des Grundstücks eingeben, und schon werden Ihnen regionale Anbieter angezeigt – und zwar mit Leistungsübersicht, Kontaktdaten und Link zur Internetseite.