Für viele Pflanzenfreunde und Sonnenanbeter bedeutet ein Wintergarten mehr als die Vision vom mitwachsenden Eigenheim. Wintergärten sind ein Stück Lebensart. Die großzügigen Glasflächen machen den Wintergarten zu einer lichtdurchfluteten Wohnraumerweiterung und lassen das Sommergefühl in uns weiterleben, wenn sich der Sommer längst verabschiedet hat.
Ihre Immobilie ist zu klein geworden? Wenn sich Ihre Bedürfnisse an Platz und Raum verändern, kann der Wintergartenbau statt eines Umzugs die Lösung für die vorhandenen Platzprobleme sein. Ob Sie ein zusätzliches Zimmer benötigen, weil noch ein Kind unterwegs ist, oder weil die Schwiegermutter demnächst in Ihr Haus dauerhaft einziehen wird. Ob Sie den neu geschaffenen Raum als Homeoffice oder als 2. Wohnzimmer nutzen möchten:
Durch das Mehr an Platz und Tageslicht im Wintergarten erleben Sie erhöhte Lebensqualität und ein neues Wohngefühl.
Wintergärten zeichnen sich durch ihre besonders lichtdurchlässige Bauweise aus. Durch Glasdächer und Glaswände werden die wärmenden Sonnenstrahlen zur Aufheizung der Raumluft genutzt. So können Sie – und Ihre Pflanzen – vor allem in den Zwischenjahreszeiten Licht, Sonne und Wärme genießen.
Sie träumen von einer Terrassenüberdachung an Ihren Bungalow? Abhängig von der geplanten Nutzung können Sie beim Wintergartenbau zwischen zwei Bauweisen wählen:
• Kaltwintergarten und
• Warmwintergarten
Kaltwintergarten
Kaltwintergärten sind in der Regel nicht beheizbar und als Wohnraum nicht geeignet. Sie eignen sich in erster Linie nur, um frostempfindliche Garten- und Terrassenpflanzen im Winter abzustellen.
Warmwintergarten
Warmwintergärten werden auch als Wohnwintergärten bezeichnet. Sie sind beheizbar und optimal für die ganzjährige Nutzung als Wohnraum. Warmwintergärten können außerdem auch als Gewächshäuser für tropische Pflanzen gebaut werden.
Ist eine Baugenehmigung für den Wintergartenbau nötig?
Regeln und Bedingungen im Baurecht sind je nach Bundesland anders.
Die goldene Faustregel beim Wintergartenbau besagt, dass ein Wintergarten genehmigungspflichtig ist, wenn er als Anbau eine Verbindung zum Haus hat. Wintergärten und Glasbauten, die keine Verbindung zum Wohngebäude haben gelten als Gewächshäuser, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist.
Unser Extra-Tipp:
Eine Bauvoranfrage bei Ihrer zuständigen Baubehörde schafft Klarheit, ob Sie auf Ihrem Grundstück den geplanten Anbau realisieren können.
Ob Sie einen Wintergartenbausatz für die Selbstmontage erwerben oder einen Fachbetrieb mit der Errichtung des Wintergartens beauftragen: Beim Bau von einem Wintergarten spielen ausreichende Belüftung, Wärmedämmung, Beheizung und Beschattung eine tragende Rolle.
Unser Extra-Tipp für den cleveren Wintergartenbauer
Die meisten Wintergärten haben ein lichtdurchlässiges Glasdach. Wenn Sie stattdessen die neugewonnene Dachfläche bei Ihrem Wintergarten teilweise nutzen, um eine Solaranlage zu installieren, erhöhen Sie den Wert Ihrer Immobilie und sparen gleichzeitig Heizkosten.
Mehrere Wege führen zur geplanten Wohnraumerweiterung! Ob Wintergarten, Terrassenüberdachung oder Balkonverglasung die beste Lösung für Ihre Immobilie ist, erfahren Sie von den Profis und Experten für Wintergartenbau, die Sie mit unserem Firmenregister immoexperten.de auch in Ihrer Nähe finden.