Lebenslanges Wohnrecht
Für viele Menschen, insbesondere für junge Familien, ist das Wohnen in einer Wohnungsbaugenossenschaft der Inbegriff von Wohnqualität und Lebensqualität. Und diese Qualitäten beziehen sich in erster Linie aus der hohen Wohnsicherheit in allen Lebenslagen und persönlichen Situationen. Denn wer in Wohnungsbaugenossenschaften lebt, genießt lebenslanges Wohnrecht und den Schutz vor Ausverkauf und Eigenbedarfskündigungen.
Wohnungsbaugenossenschaften schließen mit ihren Mitgliedern sogenannte Dauernutzungsverträge. Das bedeutet, dass die Wohnungen nahezu unkündbar sind, es sei denn, es werden schwerwiegende Verstöße gegen die von allen Mitgliedern geformte Wohnungsbaugenossenschaft-Satzung begangen.
Als Mitglied einer Wohnungsbaugenossenschaft ist man zumeist auch Mieter der Wohnung, nur in seltenen Fällen sind Wohnungsbaugenossenschafts-Mitglieder nicht gleich Mieter. Wohnungsbaugenossenschafts-Mitglied werden, bedeutet, die in dieser Genossenschaft verabredeten Anteile käuflich zu erwerben – man kauft sich also in die Wohnungsbaugenossenschaft ein. Da das Wohnen bei Genossenschaften sehr begehrt ist, muss vor allem in Ballungsgebieten oft jahrelang gewartet werden, bis Anteile frei werden und man Mitglied werden kann beziehungsweise eine Wohnung bekommt.
Einzigartigkeiten einer Wohnungsbaugenossenschaft
Eine Wohnungsbaugenossenschaft ist ein Mitgliederunternehmen, deren Satzung den Mitgliedern das Recht der aktiven Mitbestimmung zusichert. Der Vorstand und der Aufsichtsrat sind gesetzlich vorgeschriebene Organe. Der Aufsichtsrat wird von den Mitgliedern frei gewählt und der Vorstand vom Aufsichtsrat bestellt. Die Wiederbestellung ist möglich.
Auftrag der Wohnungsbaugenossenschaften ist es, den Mietern sicheren und bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung zu stellen und für eine zeitgemäße Wohnraumversorgung zu sorgen. Im Mittelpunkt der genossenschaftlichen Aktivität stehen die erforderlichen Maßnahmen zur Bestandssicherung und des Werteerhalts. Je nach Wohnungsbaugenossenschaft-Größe werden unterschiedliche Beträge in verschiedene Modernisierungsmaßnahmen investiert. Hierbei arbeiten Wohnungsbaugenossenschaften vorzugsweise mit regionalen Fachfirmen zusammen, um neben dem Kurzhalten von Wegen auch das lokale Handwerk zu stärken und regionale Arbeitsplätze zu sichern – auch dieser Solidargedanke spiegelt sich im genossenschaftlichen Denken einer Wohnungsbaugenossenschaft wider. Überhaupt werden Gemeinschaftlichkeit und Miteinander großgeschrieben.
Damals bis heute
Mitte des vorigen Jahrhunderts trieb in Deutschland die erste Blütezeit der Industrie viele arbeitsuchende Menschen vom Land in die Städte, doch dort herrsche zumeist Wohnraummangel. Es musste also gebaut werden. Daraufhin beschloss der Reichstag in 1889 ein Genossenschaftsgesetz, das besagte, das Genossenschaftsmitglieder nicht mit ihrer gesamten Existenz, sondern ausschließlich mit der Höhe ihres Genossenschaftsanteils haften. Viele Baugenossenschaften entstanden, zumeist von Arbeitern und Handwerkern gegründet. Mit deren Ersparnissen und Eigenleistungen wurden Häuser und Wohnungen gebaut, bei denen sie Miteigentümer waren. Hieraus entwickelte sich ein gemeinnütziges Bauen, das nachfolgend Millionen Menschen sicheres Wohnen bescherte.
Heute gibt es bundesweit rund 2.000 Baugenossenschaften mit mehr als zwei Millionen Wohneinheiten (sowie einigen Gewerbeeinheiten, die häufig als Wohnungsbaugenossenschafts-Büro dienen) und über drei Millionen Mitgliedern.
Der Begriff „Genossenschaft” ist alt, doch seine Bedeutung ist nach wie vor aktuell: Die Kraft des gemeinsamen Handelns stärkt gleichermaßen den Einzelnen und das Ganze.
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