Wittenberg & Riegel - Steuerberatung

Branchen

Sarrazinstraße 11-15, 12159 Berlin

InhaberIn/GeschäftsführerIn Timo Riegel

Telefonnummer anzeigen

Faxnummer anzeigen

Website www.wr-stb.de

Firmenbeschreibung/Leistungsbeschreibung

Unsere Kanzlei bietet Ihnen das gesamte Portfolio einer zeitgemäßen steuerlichen Beratung. Diese Leistungen umfassen insbesondere:

Laufende Beratung:

- Bearbeitung Ihrer laufenden Finanz- und Lohnbuchführung
- Erstellung Ihres Jahresabschlusses nach Handels- und Steuerrecht
- Anfertigung Ihrer betrieblichen und privaten Steuererklärungen
- Vertretung gegenüber den Finanzbehörden und Abwicklung sämtlicher damit
zusammenhängender Korrespondenz
- Stellen von steuerlichen Anträgen wie z.B. Antrag auf Fristverlängerung,
Anpassungen Ihrer Vorauszahlungen, Stundungen und Erlass
- Vertretung vor den Finanzgerichten

Sonderberat­ung:

- Planung von Neugründungen
- Liquidationen
- Anfertigung Ihrer Erbschafts- und Schenkungssteuererklärungen

­
Sonstige Beratung und Serviceleistungen:

- Abwicklung von Betriebsprüfungen
- Beratung bei der Wahl der optimalen Rechtsform aus steuerlicher Sicht
- Unterstützung Ihres Buchhaltungspersonals

­


Tätigkeitsschwerpunkte
1. Finanz- und Lohnbuchführung
2. Jahresabschluss
3. Steuererklärungen
4. Steuerberatung
5. Planung von Neugründungen

Kontakt

3 + 9 =

Die einfache Rechenaufgabe ist zu lösen und das Ergebnis einzugeben. Z.B. muss für 1+3 der Wert 4 eingegeben werden.

E-Mail abschicken
Wittenberg & Riegel - Steuerberatung kontaktieren
Aufzugsfirma finden?
Ermäßigter Steuersatz bei Entschädigung für vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrags Ermäßigter Steuersatz bei Entschädigung für vorzeitige Beendigung eines Pachtvertrags
Ein vielversprechendes Investment entpuppte sich für einen Unternehmer vor einigen …
Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Gebäude Vorsteuerabzug bei gemischt genutztem Gebäude
Deutsche Maßstäbe für die Vorsteueraufteilung EU-rechtswidrig? Die Vermietung von Immobilien …
Steuertipp - Blockheizkraftwerke gelten jetzt als wesentliche Gebäudebestandteile Steuertipp - Blockheizkraftwerke gelten jetzt als wesentliche Gebäudebestandteile
Blockheizkraftwerke hat die Finanzverwaltung bisher als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter angesehen, …