Wegen der hohen Freibeträge bei direkten Nachfahren ist dieses Thema meistens bei kinderlosen Erblassern oder bei Lebens-partnerschaften von Bedeutung. Nach dem Bewertungsgesetz wird vom Finanzamt eine pauschalierte Bewertung der Immobilie vorgenommen. Sie führt in den meisten Fällen zu Werten, die unter den marktüblichen Preisen liegen. In Unkenntnis wertrelevanter Sachverhalte kommt es aber auch hin- und wieder zu Fehleinschätzungen des Finanzamtes zum Nachteil der Steuerzahler. Dieses ist besonders bei erheblichen Gebäudemängeln der Fall, aber auch andere Gründe können zur Fehleinschätzung führen. Vom Finanzamt wird die Möglichkeit eingeräumt, durch ein Verkehrswertgutachten abzuhelfen, welches durch den Steuerzahler in Auftrag zu geben ist. Wenn Sie sich bei der Frage im unklaren sind, ob sich der Aufwand lohnt, können Sie zur Fristwahrung Einspruch gegen den Steuerbescheid einlegen, um diesen dann später durch das Gutachten zu begründen oder zurückzunehmen.
Der Steuerfreibetrag für Geschschwister, Nichten, Neffen, Lebenspartner und Freunde beträgt derzeit 20.000 € für das gesamte Erbvolumen.