Sie sind hier: ImmoExperten » Ratgeber » Grunderwerbsteuer - Kosten des Innenausbaus dürfen nicht einfach mitbesteuert werden

Grunderwerbsteuer - Kosten des Innenausbaus dürfen nicht einfach mitbesteuert werden

https://de.fotolia.com/id/80967246

Beim Immobilienkauf fällt - je nach Bundesland - Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 % und 6,5 % an. Liegt ein einheitlicher Erwerbsgegenstand vor, berechnet das Finanzamt die Grunderwerbsteuer nicht nur auf den reinen Bodenwert, sondern auch auf die Bauerrichtungskosten. Diese Berechnungsweise lässt der Bundesfinanzhof (BFH) zu, wenn ein objektiv sachlicher Zusammenhang zwischen Grundstückskaufvertrag und Bebauungsvereinbarung besteht. Davon kann auszugehen sein, wenn der Grundstücksverkäufer oder ein eng mit ihm verbundener Dritter den Grundstückskauf und die anschließende Bebauung „aus einer Hand“ anbietet.

Ein neues BFH-Urteil zeigt allerdings, dass die Kosten für spätere vom Bauherrn beauftragte Innenausbauarbeiten nicht einfach in die Bemessungsgrundlage der Grunderwerbsteuer einbezogen werden dürfen. Im Urteilsfall hatte ein Bauherr Grundstück und Rohbauleistungen von einer GmbH bezogen. Unstrittig war, dass diese „Paketleistungen“ der Grunderwerbsteuer unterlagen. Das Finanzamt hatte allerdings spätere Innenausbauleistungen am Haus (z.B. Einbau von Fenstern, Elektro- und Sanitärinstallationen), die durch ein vom Bauherrn beauftragtes Bauleitbüro vergeben und überwacht worden waren, ebenfalls der Grunderwerbsteuer unterworfen.

Laut BFH dürfen vom Bauherrn an Dritte vergebene Ausbauarbeiten nur dann mit Grunderwerbsteuer belastet werden, wenn die mit dem Ausbau beauftragten Unternehmer

•mit dem Verkäufer des Grundstücks personell, wirtschaftlich oder gesellschaftsrechtlich eng verbunden sind oder

•aufgrund von Abreden zusammenarbeiten

oder

•durch abgestimmtes Verhalten darauf hinwirken, dass die Verträge über die Ausbauarbeiten zustande kommen und dem Erwerber die Ausbauleistungen (samt Entgelt) schon vor Abschluss des Grundstückskaufvertrags konkret angeboten werden.

Das Finanzgericht muss nun in einem zweiten Rechtsgang einen genaueren Blick auf die Verflechtungen zwischen den Beteiligten werfen, die seinerzeit bestanden.

Hinweis: Die Finanzämter tragen die Feststellungslast dafür, dass zwischen den beteiligten Akteuren des Grundstückskaufs gleichgerichtete Absprachen bzw. enge Verbindungen bestanden. Das hat der BFH in diesem Urteil eindeutig klargestellt.

© Deubner Verlag GmbH & Co. KG

Lesen Sie hier weitere Artikel zum Thema

Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es?
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Nicht selten gehört zum Nachlass … zum Artikel
Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
Wegen der hohen Freibeträge bei direkten Nachfahren ist dieses Thema meistens bei … zum Artikel
Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen? Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen?
Kaufen Sie eine Immobilie, das ist eine sichere Anlage! Zinsen bei der … zum Artikel

Experten rund ums Haus

Auf ImmoExperten finden Sie die perfekten Fachleute für alle Arbeiten rund ums Haus. Klicken Sie sich durch die Liste von Experten:
Achtung..!, Warnung vor Immobilien-Betrügern! Achtung..!, Warnung vor Immobilien-Betrügern!
Bitte keine Zahlung per Vorkasse für Immobilien-Besichtigungen! Betrüger sind gerade im Vermietungsbereich sehr aktiv, deshalb sollte … zum Artikel
Immobilien oft unterversichert - Gebäudeversicherungen wichtiger Schutz vor dem finanziellen Ruin Immobilien oft unterversichert - Gebäudeversicherungen wichtiger Schutz vor dem finanziellen Ruin
Häufig sind Immobilien nicht ausreichend versichert. Das bestätigt ein stichprobenartiger Check von Versicherungen des Verbands Wohneigentum. … zum Artikel

Grunderwerbsteuer - Ersatzbemessungsgrundlage für Übertragungen ohne Kaufpreis Grunderwerbsteuer - Ersatzbemessungsgrundlage für Übertragungen ohne Kaufpreis
Nachdem der Bundesfinanzhof schon 2011 Zweifel geäußert und das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) angerufen hatte, kam nun die … zum Artikel
Wellness für Zuhause: Ihre eigene Sauna Wellness für Zuhause: Ihre eigene Sauna
Das Bad ist der Wohlfühl- und Rückzugsort im Zuhause, den man sich heutzutage problemlos in seine … zum Artikel
 Freistehende Badewannen - ein Trend, der begeistert Freistehende Badewannen - ein Trend, der begeistert
Schon seit einigen Jahren erobern sie wieder unsere Badezimmer - die freistehenden Badewannen. Sie sind in … zum Artikel