Sie sind hier: ImmoExperten » Ratgeber » Grunderwerbsteuer - Übertragung eines halben Grundstücksanteils unter Geschwistern

Grunderwerbsteuer - Übertragung eines halben Grundstücksanteils unter Geschwistern

https://de.fotolia.com/id/80967246

Viele Grundstücksbesitzer übertragen ihre Immobilien schon zu Lebzeiten auf ihre Kinder. So lässt sich die Wahrscheinlichkeit von Streitigkeiten verringern und Erbschaftsteuer vermeiden. Bei einem solchen Szenario der vorweggenommenen Erbfolge fällt in der Regel auch keine Grunderwerbsteuer an, wie das Finanzgericht Düsseldorf (FG) erneut geurteilt hat.

Der Sachverhalt im zugrundeliegenden Fall gestaltete sich etwas kompliziert. Ursprünglich hatte die Mutter ihr Wohngrundstück unter Einräumung eines lebenslangen Nießbrauchrechts auf ihre Tochter übertragen. Anschließend hatte sie ihr die Hälfte eines weiteren Grundstücks unter der Auflage übertragen, dass sie das erste Grundstück zur Hälfte auf ihr zweites Kind - den Sohn - übertrug. Das jedoch war nach Meinung des Finanzamts eine von der Steuerfreiheit ausgenommene Übertragung unter Geschwistern.

Aufgrund der Komplexität lag nach Auffassung des FG ein Sonderfall vor. Denn insgesamt waren zwei Befreiungsvorschriften zu beachten:
1. Bei Verwandtschaft in gerader Linie ist eine Übertragung (also Mutter auf Tochter, Mutter auf Sohn und umgekehrt) von Grundstücken von der Grunderwerbsteuer befreit.
2. Dasselbe gilt bei einer unentgeltlichen und freigebigen Zuwendung.

Beide Vorschriften waren für sich genommen jedoch nicht anwendbar. Denn einerseits lag eine Schenkung unter Geschwistern und dadurch zwischen Verwandten in Seitenlinie und nicht in gerader Linie vor. Andererseits war das Grundstück mit einem Nießbrauch belastet, was eine Unentgeltlichkeit ausschloss.

Die Übertragung hätte laut FG aber auch erst von der Tochter auf die Mutter und anschließend auf den Sohn erfolgen können - also mit einem Zwischenschritt. Diese beiden Vorgänge wären dann von der Grunderwerbsteuer befreit gewesen. Zumindest im Fall der vorweggenommenen Erbfolge muss eine solche Interpolation der Befreiungsvorschriften erfolgen - also die fiktive Einbindung eines Zwischenschritts. Im Endeffekt galt damit die Befreiung von der Grunderwerbsteuer auch für die Grundstücksübertragungen zwischen den beiden Geschwistern.

© Deubner Verlag GmbH & Co. KG

Lesen Sie hier weitere Artikel zum Thema

Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es?
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Nicht selten gehört zum Nachlass … zum Artikel
Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer Erbschaftsteuer / Schenkungssteuer
Wegen der hohen Freibeträge bei direkten Nachfahren ist dieses Thema meistens bei … zum Artikel
Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen? Rendite bei Immobilien. Der Vergleich mit Äpfel und Birnen?
Kaufen Sie eine Immobilie, das ist eine sichere Anlage! Zinsen bei der … zum Artikel

Experten rund ums Haus

Auf ImmoExperten finden Sie die perfekten Fachleute für alle Arbeiten rund ums Haus. Klicken Sie sich durch die Liste von Experten:
Grunderwerbsteuer - Keine zweite Grunderwerbsteuerbefreiung nach voreiliger Erbteilung Grunderwerbsteuer - Keine zweite Grunderwerbsteuerbefreiung nach voreiliger Erbteilung
Die Erbengemeinschaft ist eine Gesellschaftsform, die steuerrechtlich ähnlich wie eine „normale“ Personengesellschaft (z.B. eine GbR) behandelt … zum Artikel
Steuertipp Steuertipp
Ausgaben für Schornsteinfeger sind wieder vollständig abziehbar Schornsteinfegerleistungen können in allen offenen Fällen wieder in voller … zum Artikel

Gebäudebestand erhalten oder sanieren!
Liebe Immobilienbesitzer und -verwalter, wir erleben derzeit ungewöhnliche Aktivitäten und in Teilen unserer Gesellschaft. Viele eint … zum Artikel
Weihnachtsbaum mal anders Weihnachtsbaum mal anders
Pressemitteilung | 24.10.2016 Liebe Journalisten, Autoren und Bildredakteure, Weihnachten rückt immer näher und somit die schönste … zum Artikel
Hauskauf mit Unterstützung eines Sachverständigen
Oft wirbt der Makler oder Verkäufer in Immobilienanzeigen mit Begriffen wie neuwertig, modernisiert, gepflegt oder umfangreich … zum Artikel