Der Bundesrat befasst sich derzeit mit der Grundsteuer-Reform. Ziel laut Begründung: „Erhalt der Grundsteuer als verlässliche kommunale Einnahmequelle." Manfred Jost, Präsident des Verbands Wohneigentum fordert: „Die Reform muss mehr als aufkommensneutral sein, nämlich sozial gerecht."
Forderungen des Verbands Wohneigentum e.V.:
1. Vermeiden komplizierter, streitanfälliger, verwaltungsintensiver Erfassung von Grundstücken und Wohngebäuden.
2. Keine wachsende Mehrbelastung selbstnutzender Wohneigentümer, insbesondere bei
energetischer Sanierung oder Modernisierung wie altersgerechtem Umbau und Einbruchschutz,
Aus- und Umbau entsprechend der Familienphase, zum Zweck des Mehr-Generationen-Wohnens oder für Pflegepersonal,
Wertsteigerung, die der Eigentümer nicht beeinflussen kann, wie Verteuerung der Lage durch Nachfrageboom.
3. Verhindern systembedingter Grundsteuererhöhung, durch Fixierung einer entsprechenden Steuermesszahl durch den Bund und Deckelung der Hebesätze der Kommunen.
Der Anlass der Reform, über die seit vielen Jahren mit den unterschiedlichsten Modellen und Berechnungen diskutiert wird, ist das drohende Aus der Grundsteuer. Das Bundesverfassungsgericht, so befürchten Länder und Kommunen, könnte das derzeitige System für verfassungswidrig erklären. Dann fielen Einnahmen von 13 Milliarden Euro jährlich ersatzlos weg. Jetzt haben sich die Länder, ohne die Stimmen von Bayern und Hamburg, auf ein neues Modell geeinigt.
Vorgesehen ist, bis 2022 die Bewertung von Grundstücken durchzuführen. Für das Gebäude soll statt der alten Einheitswerte neu ein Kostenwert ermittelt werden. Dieser soll den Investitionsaufwand für die Immobilie abbilden. Bodenrichtwert und Gebäudewert werden – mit wenigen Komponenten – pauschaliert eingerechnet.
Problematisch sieht der Verband Wohneigentum bereits den Ansatz des Gebäudewerts, der alle sechs Jahre neu berechnet werden soll. Grundlage sollen nämlich die Herstellungskosten eines vergleichbaren Neubaus sein, gemindert um den Alterswert. Gut 75 Prozent der 18 Millionen Wohngebäude wurden vor 1978 errichtet und seitdem in unterschiedlichster Weise modernisiert. „Investitionen in energetische Sanierung und altersgerechten Umbau dürfen nicht anschließend zu höheren Grundsteuern führen. Wer soll und wird denn dann noch sein Haus anpacken?" fragt Verbandspräsident Manfred Jost. Ebenso sei eine Wertsteigerung zu beurteilen, die mancherorts durch Wohnungsknappheit der letzten Jahre eingetreten ist und aus ehemals billigen Lagen teure Lagen werden lässt. Das Eigenheim, das von der Familie bewohnt wird, ist nicht verwertbar. „Der Eigentümer kann davon nichts abbeißen, solange er es nicht veräußert", betont Jost.
Problematisch ist in diesem Zusammenhang außerdem, dass der Kostenwert als Indikator der steuerlichen Leistungsfähigkeit gelten soll. Die Grundsteuer ist eine Substanzsteuer, die unabhängig vom Ertrag entsteht und die tatsächliche individuelle Leistungsfähigkeit ignoriert. Das kann Bezieher kleiner Einkommen, insbesondere Rentner, in Bedrängnis bringen.
Auch weitere Unwägbarkeiten stehen im Entwurf: Auf Basis des Kostenwerts soll die Steuermesszahl festgelegt werden – damit „(bundesweite) Aufkommensneutralität", so der Entwurf, überhaupt möglich wird. Gleichzeitig gibt der Bund dieses Instrument durch eine Öffnungsklausel an die Länder weiter. Und schließlich steht sogar in der Entwurfsbegründung, letztlich werde das Steueraufkommen „auf kommunaler Ebene durch die Festsetzung der Hebesätze bestimmt". Eine Binsenweisheit – der aber im Rahmen der Neukonzeption der Grundsteuer Rechnung getragen werden muss.
Daher fordert der Verband Wohneigentum im Rahmen des vorgelegten Gesetzentwurfs eine entsprechende Fixierung der Steuermesszahl. Das Einfallstor einer Länderklausel, mit der schon bei der Grunderwerbsteuer denkbar schlechte Erfahrungen gemacht wurden, sollte aus dem Entwurf gestrichen werden. Außerdem fordert der Verband die Deckelung der Hebesätze. „Schon heute wäre es notwendig, den Kommunen keinen Freifahrtschein für Steuererhebung nach Kassenlage zu überlassen", unterstreicht Manfred Jost. Über die vielbeschworene Aufkommensneutralität hinaus darf es keine unwägbaren Verschiebungen geben. Zusätzliche Belastungen der selbstnutzenden Wohneigentümer müssten vermieden werden. „Junge Familien oder Bezieher geringer Einkünfte wie beispielsweise Rentner und Rentnerinnen dürfen nicht mehr belastet werden als bisher", resümiert Wohneigentümerpräsident Manfred Jost.