Über die Reform der Grundsteuer wird schon jahrelang gestritten. Kritisiert wird vor allem die Bewertung von Grundstücken, die auf der Grundlage der Einheitswerte von 1964 in den alten Bundesländern und von 1935 in den neuen Bundesländern erfolgt. Der Bundesfinanzhof hält eine Neubewertung für dringend geboten und mehrere Beschwerden dazu haben bereits das Bundesverfassungsgericht erreicht.
Wie der Bund der Steuerzahler (BdSt) mitteilt, haben sich die Landesfinanzminister auf ein neues Bewertungsmodell geeinigt. Die Bewertung der Grundstücke solle künftig mit dem Verkehrswert erfolgen. Aufbauten würden mit festen Kriterien schematisch angesetzt. Der Vorschlag sehe zudem eine Öffnungsklausel für die Bundesländer bei der Grundsteuermesszahl vor. Mit dieser Klausel sollten vor allem die Stadtstaaten die Möglichkeit erhalten, eine Mehrbelastung ihrer Bürger gegenüber dem bisherigen Bewertungssystem zu vermeiden.
Hinweis: Der BdSt fordert Länder und Kommunen bereits zu einem sorgfältigen Umgang mit dem Vorschlag auf. Die Reform der Grundsteuer dürfe auf keinen Fall dazu führen, dass Wohnen deutlich teurer werde.
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