Immobilienverkauf ist in erster Linie ein Rechtsgeschäft. Nur wer auf dem aktuellen Stand der Rechtsprechung ist, kann auch rechtssicher verkaufen. Rechtsgeschäfte werden vor Gericht nicht mit Bildern und Objektbeschreibungen entschieden !
Nicht nur für den Suchenden, auch für den Verkäufer ergeben sich aus diesem Rechtsgeschäft diverse Stolperfallen, die im Nachhinein nicht nur viel Zeit für die Korrektur als auch viel Geld kosten können.
Der Eigentümer haftet mit seinen Aussagen und seinem Exposé gegenüber dem Erwerber. Stellt er dem Erwerber eine Eigenschaft seiner Immobilie in Aussicht und es stellt sich später heraus, das die zugesagte Eigenschaft für den Erwerber kaufentscheidend, aber nicht umsetzbar war oder waren, droht die Rückabwicklung. Hier muss der Verkäufer dem Erwerber alle Kosten ersetzen, die mit diesem Erwerb entstanden sind.
Finanzierungszusage ist nicht gleich Finanzierungszusage. Scheitert nach Beurkundung die Finanzierung / Kaufpreiszahlung, bedeutet das den Super-Gau für den Eigentümer. Er ist zwar noch Eigentümer der Immobilie, jetzt aber nicht mehr handlungsfähig. Wer jetzt glaubt, der Notar würde die Situation bereinigen, der irrt gewaltig. Der Notar hat nämlich im Kaufvertrag ausgeschlossen, das er zur Mitwirkung der Löschung der Auflassung im Grundbuch verpflichtet werden kann. Ist der gescheiterte Käufer nicht kooperationsbereit, droht ein teurer und langwieriger Rechtsstreit. Bis zur Löschung der Vormerkung aus dem Grundbuch, ist der Eigentümer nicht handlungsfähig im Sinne seines Eigentums.
Nach erfolgter Kaufpreiszahlung kann es bei der Übergabe zu Streitigkeiten kommen. Im Kaufvertrag sollen zwar alle Nebenabreden erwähnt werden, in der Praxis erfolgt dies aber in der Regel zwischen Käufer und Verkäufer nur selten bis gar nicht. Wer hat nun was gesagt oder wie gemeint. Hat man vorher den Makler ausgeschlossen, fehlt jetzt die Dritte und neutrale Partei in diesem Streit.
Wer von sich behaupten kann, das er einen Ausbildungsberuf auch ohne Ausbildung kompetent ausführen kann oder rechtliche Belange beim Immobilienverkauf für ihn persönlich nicht zutreffen, der benötigt keinen sachverständigen Makler. Wer aber davon überzeugt ist, das ein Immobilienverkauf ein Rechtsgeschäft darstellt, sich aus diesem Rechtsgeschält rechtliche Fallen ergeben können, der möge sich an einen gut ausgebildeten Makler wenden.
Der Notar wird ausschließlich vom Käufer bezahlt, oder anders ausgedrückt: Wer lässt sich in einem Rechtsgeschäft von jemanden vertreten, der von der Gegenseite bezahlt wird ?