Stürme im Herbst und Winter nehmen nach Auskunft von Meteorologen nicht unbedingt zu. Aber sie werden wahrscheinlich heftiger und zerstörerischer, weil die Windgeschwindigkeiten ansteigen. Grund genug, ältere Bäume im häuslichen Garten auf Standsicherheit überprüfen zu lassen.
„Ein großer Baum sollte in keinem Garten fehlen“. Wenn Martin Breidbach, Bundesgartenberater im Verband Wohneigentum, Tipps zur Gartengestaltung gibt, ist dieser Ratschlag häufig dabei. Nicht ohne Grund, denn größere Bäume sind nicht nur ein wichtiger Sauerstofflieferant, sondern auch ein Schattenspender, Sicht-, Lärm- und Windschutz, Lebensraum für viele Tiere und sehr wichtig für das Kleinklima.
Doch im Herbst, wenn die ersten Stürme aufziehen und sich die Baumkrone im Wind verbiegt, fragt sich mancher Hausbesitzer : „Ist der Baum gesund und standsicher? Wird er den Windböen auch in diesem Winter trotzen?“. Der Eigentümer ist schließlich verantwortlich für seine Bäume, ihm obliegt die Verkehrssicherungspflicht.
Standsicherheit
Am besten nichts dem Zufall überlassen. „Dass ein Baum schwächelt und sturzgefährdet ist, kann sich zum Beispiel an wulstigen Wurzelanhebungen, Rissen an Astvergabelungen, Totholz oder Pilzen am Stamm zeigen“, so Martin Breidbach. Doch das seien nur Indizien. Ob tatsächlich eine Gefahr von einem größeren Baum zu Sturmzeiten ausgeht, kann nur ein Experte vor Ort beurteilen.
Baumkontrolle
Zertifizierte Baumkontrolleure wie der Gartenbau-Ingenieur untersuchen Wurzeln, Stamm und Krone mit einfachen, aber effektiven Mitteln: sie kratzen an der Borke, sie halten nach Totholz und deformierten Blättern Ausschau und klopfen verdächtige Stellen ab. Je nach Befund kann auch eine eingehende Untersuchung mit Bohrungen nötig sein, die dann von einem Baumsachverständigen durchgeführt werden sollte.
Verbandsleistung
Die Gartenberater der Landesverbände geben Tipps zur Verkehrssicherung. Mancher Landesverband bietet kostengünstige Baumkontrollen für ihre Mitgliedern an. Wer eine schriftliche Bewertung möchte – zum Beispiel, um sie gegebenenfalls bei seinem Gebäudeversicherer vorzulegen – kann frühzeitig aktiv werden. Gut angelegtes Geld, meint auch Gartenberater Sven Görlitz aus Baden-Württemberg: „Jeder Baumbesitzer ist verpflichtet, die Allgemeinheit vor Gefahren zu schützen.“ Schließlich können Eigentümer haftbar gemacht werden, wenn etwas zu Schaden kommt, weil ein starker Ast abbricht oder der Baum umstürzt. Sind Vorschäden am Baum nicht nachweisbar, tritt in der Regel die verbandseigene Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung für die Schadensregulierung ein. Fl