***** Virtuelle 360° Online - Besichtigung ****
Viele Anfragen und erfolglose Besichtigungstermine, weil die eigenen Vorstellungen nicht erfüllt wurden. Eine zusätzliche Alternative zur erfolgsversprechende Immobilienvermittlung mittels virtueller Besichtigung. Unterstützen Sie regionale und überregionale Kaufinteressenten mit einer 360°- Grad-Tour durch Ihre Immobilie. Egal ob Haus, eine Eigentumswohnung, Mehrfamilienhaus, Gewerbeimmobilie, Hotel etc.
Vermeiden Sie unnötige Besichtigungen und gewähren Sie Online einen Einblick in Ihr Zuhause oder Investitionsobjekt.
Diskretion erwünscht …? Diese Panoramatour ist ein besonderes Highlight wenn es darum geht, eine Immobilie zu Vermarkten. Sie sorgt für Ihren optimalen Auftritt. Die Darstellung ist mit einem Puppenhaus zu vergleichen in maßstabsgetreuen 3D. Steigern Sie Ihre persönlichen Vermarktungschancen mit einem virtuellen Rundgang und sparen Sie sich wertvolle Zeit.
.Vorteile für Ihre Onlinebesichtigungen für Eigentümer & Interessenten :
- Schutz Ihrer Privatsphäre, da nur ernsthafte Kaufinteressierte einen Zugangerhalten
- Schnelle und effizientere Vermarktung
- Kein Herunterladen einer App für mobile Geräte
- Zeit - und Kostenersparnis.
- Besichtigen Sie 24Stunden / 7 Tage lang
- Virtueller Begehung einzelner Räume
***** Online - Bieterverfahren für Immobilien & Grundstücke *****
Ersparen Sie sich umfangreiche Verkaufsverhandlungen mit endlos wiederkehrenden Terminen. Mit der Veröffentlichung des jeweiligen Höchstgebotes, werden alle Chancen für Sie als Verkäufer, aber auch der Bietinteressenten gewahrt, Ihre Immobilie zu einem fairen Markt-preis zu erwerben.
Gerade im Hinblick auf den Aufwand und die Zeit, welche eine Vermarktung mit sich bringt, können mangelnde Erfahrung im Verkauf von Immobilien nicht nur zu finanziellen Verlusten führen, sondern auch Folgen nach sich ziehen.
Das Bieterverfahren eignet sich für Sie als Eigentümer, Investor und Bauträger unter den unterschiedlichsten Gesichtspunkten.
Sowohl bei einer Auktion, als auch bei einer Zwangsversteigerung, erhalten Sie als Meistbietender für das Höchstgebot den Zuschlag.
Der Ablauf beim freiwilligen Bieterverfahren ähnelt zwar einer Versteigerung, der gravierende Unterschied liegt in der Beendigung des Bieterverfahrens.
Sowohl bei einer Auktion, als auch bei einer Zwangsversteigerung erhalten Sie als Meistbietender für das Höchstgebot den Zuschlag. Der wesentliche Unterschied des Bieterverfahren liegt darin, dass Sie als Verkäufer in der Entscheidung völlig frei sind, ob Sie das Angebot annehmen oder nicht. Ebenso steht dem Meistbietenden das Recht zu, das eigene Angebot nachträglich zurück zu ziehen.
Dieses freiwillige Bieterverfahren bietet Ihnen die Möglichkeit, den aktuellen und gegenwärtigen Marktwert Ihrer Immobilie schnell zu ermitteln.
Bedenken Sie bitte … Die schlechteste Variante für einen Eigentümer einen Kaufpreis festzulegen, ist diesen zu „SCHÄTZEN“!