Sie sind hier: ImmoExperten » Ratgeber » Wann sind Schuldzinsen nachträgliche Werbungskosten?

Wann sind Schuldzinsen nachträgliche Werbungskosten?

https://de.fotolia.com/id/80967246

Viele Vermieter, die ein fremdfinanziertes Mietobjekt verkaufen, lassen vorhandene Darlehen fortbestehen. In bestimmten Fällen sind die weiter anfallenden Schuldzinsen als nachträgliche Werbungskosten von den Vermietungseinkünften abziehbar. Das Bundesfinanzministerium hat geregelt, unter welchen Voraussetzungen die Finanzämter einen nachträglichen Schuldzinsenabzug zulassen. Insbesondere die folgenden Aussagen der Verwaltungsanweisung sind für Vermieter interessant:

• Schuldzinsen für stehengelassene Darlehen, die ursprünglich zur Anschaffung oder Herstellung des Mietobjekts aufgenommen worden sind, können bei Verkäufen ab 1999 als nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abgezogen werden, soweit die Darlehen nicht durch den Veräußerungserlös hätten getilgt werden können. Abziehbar sind folglich nur die (anteiligen) Schuldzinsen, die auf nicht durch den Verkaufspreis tilgbare Darlehensteile entfallen.

• Diese Grundsätze zum nachträglichen Schuldzinsenabzug gelten gleichermaßen bei üblichen Refinanzierungs- und Umschuldungsdarlehen, soweit sie nicht über den abzulösenden Restdarlehensbetrag hinausgehen.

• Ein nachträglicher Schuldzinsenabzug ist nur möglich, wenn der Vermieter bis zur Veräußerung weiterhin eine Einkünfteerzielungsabsicht mit seinem Mietobjekt verfolgt hat.

Vorfälligkeitsentschädigungen, die ein Vermieter im Zuge des Verkaufs für die vorzeitige Ablösung eines Anschaffungs- bzw. Herstellungsdarlehens zahlt, dürfen nicht als nachträgliche Werbungskosten abgesetzt werden. Eine steuerliche Berücksichtigung ist nur im Rahmen eines privaten Veräußerungsgeschäfts möglich (Abzug als Veräußerungskosten). Bei Verkäufen, die vor dem 27.07.2015 stattgefunden haben, können Vorfälligkeitsentschädigungen in Ausnahmefällen noch als Werbungskosten abziehbar sein.

• Auch Schuldzinsen für ein Darlehen, mit dem ursprünglich Erhaltungsaufwendungen des Mietobjekts finanziert wurden, sind bei Verkäufen ab 2014 nachträglich abziehbar, wenn der Veräußerungserlös nicht zur Tilgung dieses Darlehens ausgereicht hat. Bei Verkäufen vor 2014 darf ein nachträglicher Schuldzinsenabzug auch ohne Betrachtung der Tilgbarkeit erfolgen.

© Deubner Verlag GmbH & Co. KG

Lesen Sie hier weitere Artikel zum Thema

Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es?
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Nicht selten gehört zum Nachlass … zum Artikel
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es?
Immobilie geerbt - Welche Optionen gibt es? Nicht selten gehört zum Nachlass … zum Artikel
Rechtsgeschäft Immobilienverkauf Rechtsgeschäft Immobilienverkauf
Immobilienverkauf ist in erster Linie ein Rechtsgeschäft. Nur wer auf dem aktuellen … zum Artikel

Experten rund ums Haus

Auf ImmoExperten finden Sie die perfekten Fachleute für alle Arbeiten rund ums Haus. Klicken Sie sich durch die Liste von Experten:
Immobilienverrentung Immobilienverrentung
1. Wie funktioniert ein Haus(ver)kauf auf Rentenbasis? Bei einem Hausverkauf auf Rentenbasis wird nicht die einmalige … zum Artikel
Winter-Check: So bringen Sie Ihre Immobilie sicher durch Nässe und Kälte Winter-Check: So bringen Sie Ihre Immobilie sicher durch Nässe und Kälte
Die kalte Jahreszeit verlangt auch Immobilien eine Menge ab. Nicht zuletzt kleinere Schäden wie Risse und … zum Artikel

Das Wichtigste bei der Immobilienfotografie: Die Immobilie Das Wichtigste bei der Immobilienfotografie: Die Immobilie
Immobilienfotografen haben weniger Freiheiten als z.B. Fotografen, die Menschen ablichten. Wenn der Fotograf von Frau Dr. … zum Artikel
Qualität und Sinn kostenfreier Immobilienbewertung
Die Anzahl der Online-Anbieter im Bereich der Immobilienbewertung mit kostenfreien Angeboten wird immer größer – neuerdings … zum Artikel
Klageverfahren - Wann das Finanzamt trotz verspäteten Sachvortrags zahlen muss Klageverfahren - Wann das Finanzamt trotz verspäteten Sachvortrags zahlen muss
Wer vor dem Finanzgericht (FG) klagt, muss die Kosten üblicherweise auch im Fall eines Sieges selbst … zum Artikel