Ausbau einer Anliegerstraße ist keine Handwerkerleistung Wenn Sie in Ihrem privaten Haushalt Baumaßnahmen durchführen lassen, können Sie diese normalerweise als Handwerkerleistungen steuermindernd geltend machen. 20 % der Kosten von bis zu 6.000 € - also 1.200 € - jährlich können …
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