Ratgeber und Expertenwissen rund um Heizung – klicken Sie sich durch

Steuertipp - Blockheizkraftwerke gelten jetzt als wesentliche Gebäudebestandteile

Steuertipp - Blockheizkraftwerke gelten jetzt als wesentliche Gebäudebestandteile

Blockheizkraftwerke hat die Finanzverwaltung bisher als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter angesehen, so dass sie über einen Zeitraum von zehn Jahren selbständig abgeschrieben werden konnten. Mittlerweile betrachtet die Verwaltung sie als wesentliche Bestandteile des Gebäudes, was erhebliche Folgen für die Abschreibung dieser … zum Artikel

Abschreibung - Wegfall von Steuervorteilen bei Blockheizkraftwerken Abschreibung - Wegfall von Steuervorteilen bei Blockheizkraftwerken
Ab 2016 entfallen viele Steuervorteile bei Blockheizkraftwerken Bislang wurden Blockheizkraftwerke von der Finanzverwaltung als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter eingeordnet mit der … zum Artikel