Ab 2016 entfallen viele Steuervorteile bei Blockheizkraftwerken Bislang wurden Blockheizkraftwerke von der Finanzverwaltung als selbständige bewegliche Wirtschaftsgüter eingeordnet mit der steuerlichen Folge, dass sie über eine Nutzungsdauer von zehn Jahren abgeschrieben werden konnten. Durch diese Einordnung konnten für die Anlagen …
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