Vor mehr als 16 Jahren verlängerte der Gesetzgeber die Spekulationsfrist für private Grundstücksveräußerungsgeschäfte von zwei auf zehn Jahre. Bis heute beschäftigt dieser Schritt Gerichte und Finanzverwaltung. So hat das Bundesfinanzministerium (BMF) jetzt neue Grundsätze zur Aufteilung des Veräußerungsgewinns bei Grundstücksverkäufen …
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