Viele Mieter und Vermieter sind seit dem jüngsten Urteil des Bundesgerichtshofs verunsichert: Der BGH hat am 18. November 2015 entschieden, dass bei einer Mieterhöhung nur die tatsächliche Mietfläche ausschlaggebend ist. Dies gelte auch, wenn die im Mietvertrag vereinbarte Wohnfläche von …
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