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Bauabzugsteuer- Steuerabzug ist auch bei Photovoltaikanlagen zu beachten

Bauabzugsteuer- Steuerabzug ist auch bei Photovoltaikanlagen zu beachten

Das Bayerische Landesamt für Steuern hat den Anwendungsbereich der Bauabzugsteuer erweitert. Diese besondere Form der Einkommensteuer greift, wenn Bauleistungen gegenüber anderen Unternehmen erbracht werden. Der Auftraggeber muss dann 15 % vom Rechnungsbetrag einbehalten und an das Finanzamt abführen. Bei Unternehmen, … zum Artikel