Das Bayerische Landesamt für Steuern hat den Anwendungsbereich der Bauabzugsteuer erweitert. Diese besondere Form der Einkommensteuer greift, wenn Bauleistungen gegenüber anderen Unternehmen erbracht werden. Der Auftraggeber muss dann 15 % vom Rechnungsbetrag einbehalten und an das Finanzamt abführen. Bei Unternehmen, …
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