Wer vor dem Finanzgericht (FG) klagt, muss die Kosten üblicherweise auch im Fall eines Sieges selbst tragen, sofern er Tatsachen, die ausschlaggebend für die Entscheidung sind, erst im Gerichtsverfahren vorbringt (verspäteter Sachvortrag). So ging es auch einer Grundstückseigentümerin, die den …
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