Hält ein Gewerbebetrieb nicht von der Grundsteuer befreiten Grundbesitz in seinem Betriebsvermögen, kann er seinen Gewerbeertrag um 1,2 % des Einheitswerts mindern, der zuletzt für den Grundbesitz festgestellt worden ist. Diese pauschale Kürzung soll eine Doppelbelastung von Grundbesitz mit Gewerbe- …
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