Umsätze aus der langfristigen Vermietung von Grundstücken, Gebäuden und Wohnungen sind in der Regel umsatzsteuerfrei. Ein neues Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) zeigt, dass auch die Mitvermietung von Inventar unter diese Steuerbefreiung fallen kann. Im Urteilsfall hatte die Eigentümerin eines Seniorenwohnparks …
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