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Man benötigt etwas Sachverstand, um den richtigen Sachverständigen zu finden

Staatlich wie je nach Branche fachlich anerkannte oder auch nur lediglich selbsternannte Experten, Gutachter und Sachverständige gibt es heutzutage für nahezu sämtliche Bereiche des gesellschaftlichen, politischen und wirtschaftlichen Lebens. Trotz des allgemeinen Verständnisses und Dafürhaltens, dass jene spezielle Fachkompetenz und „besondere Sachkunde“ durch ein jeweils geeignetes Hochschulstudium mit Abschluss sowie mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung in den entsprechenden Gebieten vorweisen sollten, ist jedoch die allgemeine Bezeichnung „Sachverständiger“ etwa in Deutschland, Liechtenstein und Österreich nicht gesetzlich geschützt. Hierzulande wird in der Praxis dennoch in Behörden als Sachverständige sowie freie, medizinische, öffentlich bestellte und vereidigte, staatlich anerkannte, verbandsanerkannte und Personen-zertifizierte Sachverständige gemäß DIN EN ISO/IEC 17024 unterschieden. Seit 2010 ist die nationale „Deutsche Akkreditierungsstelle GmbH (DAkkS)“ mit Sitz in Berlin für die regelmäßige Überprüfung und Überwachung der jeweils von ihr akkreditierten Zertifizierungsgesellschaften und damit auch die Befugnisse der nach DIN EN ISO/IEC 17024 zertifizierten Sachverständige zuständig.

Manche Sachverständige unterliegen mehr gesetzlicher Kontrolle als andere

Ein gesetzlicher Schutz existiert jedoch für öffentlich bestellte und vereidigte (ö. b. u. v. SV) sowie staatlich anerkannte Sachverständige (saSV). Die per individuellem Eid abgelegten Grundpflichten der Erstgenannten wie Objektivität, Unparteilichkeit und Weisungsfreiheit sowie die gesetzlichen Grundlage für deren öffentliche Bestellung und Vereidigung werden von § 132a StGB, § 36 GewO und § 91 HwO gesetzlich geregelt und geschützt, die Zweitgenannten sind wie diese ebenso berechtigt, als einzige Sachverständige in Deutschland den textlich genau festgelegten Rundstempel einer Anerkennungsbehörde zu führen. Für den Bereich Immobilien sind vor allem die von einer Industrie- und Handels-, Handwerks-, Landwirtschafts-, Architekten- oder Ingenieurkammer oder einem Regierungspräsidium öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen bedeutsam, ebenfalls die staatlich anerkannten Sachverständigen für Erd- und Grundbau, Prüfung des Brandschutzes, Schall- und Wärmeschutz sowie für die Prüfung der Standsicherheit in den Fachrichtungen Massivbau, Metallbau und Holzbau. Öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige sind zum Beispiel auch als „Gutachter für Grundstücksbewertung“ tätig.

Hilfe von Handwerkskammern, Standesvertretungen und Gutachtersuchmaschinen

In der bundeseinheitlichen Sachverständigen-Datenbank der Handwerkskammern können öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige auch für einen speziellen Handwerkszweig gezielt gesucht werden. Der staatlich anerkannte Sachverständige führt seine Tätigkeit hingegen eigenverantwortlich, selbständig und auf eigene Rechnung aus und darf keine Handels- oder Lieferinteressen besitzen, die in Zusammenhang mit seiner Tätigkeit stehen. Im Bereich der weiter oben bereits erwähnten Grundstücks- und Immobilienbewertung werden sowohl von einer IHK öffentlich bestellte und vereidigte, freie und oft einem Verband angeschlossene sowie zertifizierte Sachverständige tätig. Sie verfügen meist über eine wissenschaftliche Universitäts- oder Fachhochschulausbildung in den Disziplinen Architektur, Bauingenieur- oder Vermessungsingenieurwesen, Betriebswirtschaftslehre, Bau- oder Immobilienökonomie, Stadtplanung oder Geographie sowie eine mehrjährige Berufserfahrung bzw. Weiterqualifizierung auf dem Gebiet der Grundstücksbewertung. Die größten Sachverständigenvereinigungen in Deutschland sind der „Bundesverband öffentlich bestellter und vereidigter sowie qualifizierter Sachverständiger (BVS)“ mit mehr als 4.800 Mitgliedern aus etwa 200 verschiedenen Sachgebieten in 12 Landes- und 13 Fachverbänden und Hauptsitz in Berlin, der nach DIN EN ISO 9001:2008 zertifizierte „Bundesverband Deutscher Sachverständiger und Fachgutachter (BDSF)“ mit über 1500 Mitgliedern und Sitz in Weil am Rhein sowie der „Berufsfachverband für das Sachverständigen- und Gutachterwesen (BSG)“ mit Sitz in Hilden, der auf seiner Onlinepräsenz auch eine Gutachtersuchmaschine zum Beispiel für Bausachverständige zur Schadensbegutachtung, Baubetreuung und Wertermittlung anbietet.

• Das Sachverständigenwesen in Deutschland ist nur partiell gesetzlich geschützt

• So öffentlich bestellte und vereidigte sowie staatlich anerkannte Sachverständige

• Erd/Grundbau, Brand/Schall/Wärmeschutz und Standsicherheit als eigene Bereiche

• Bei der Suche hilft ist die Sachverständigen-Datenbank der Handwerkskammern

• Meist spezialisierte Sachverständige in der Grundstücks- und Immobilienbewertung

• Es existieren aktuelle drei große Sachverständigenvereinigungen in Deutschland

Gutachter/ Sachverständige
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Sachverständigenbüro / Planungsbüro Sachverständigenbüro / Planungsbüro

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Branchen: Architekten, Bauingenieure, Gutachter/ Sachverständige
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Makler für Immobilien

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Branchen: Bauträger, Beratung Immovermarktung, Foto/Video, Gutachter/ Sachverständige, Hausverwaltungen, Home Staging, Immobilienmakler, Wohnungsbaugenossenschaften, Wohnungsbaugesellschaften

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Am Zäunefeld 5, 61267 Neu-Anspach

Branchen: Beratung Immovermarktung, Gutachter/ Sachverständige, Vermessungsbüros
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Sachverständigenbüro Unterholzner Sachverständigenbüro Unterholzner

Porschestraße 21, 84030 Landshut

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