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Der Hausverwalter als Lösungsfinder

Die Hausverwaltung ist eine gewerbliche Dienstleistung. Das vertragliche Verhältnis zwischen der Verwaltung und dem Eigentümer bzw. den Eigentümern ist auf der Grundlage des § 611 des BGB geregelt. Zudem wird der Verwalter mit bestimmten Vollmachten ausgestattet, die Bestandteile des individuell aufgesetzten Vertrags sind.
Der von beiden Parteien unterzeichnete Hausverwaltungsvertrag ist die Legitimation des Verwalters, gegenüber den Mietern in die Rechte und Pflichten des Immobilieneigentümers einzutreten. Im Fall der wirtschaftlichen Immobilienverwaltung umfasst dies unter anderem die Vereinnahmung der Mieten, das Mahnwesen und die Erstellung und Übergabe der Betriebskostenabrechnungen sowie das Eintreiben von Nachzahlungen der Betriebskosten und die Auszahlung von Guthaben. Welche Aufgaben der Verwaltung übertragen werden, muss im Hausverwaltungsvertrag exakt definiert werden.
Der Hausverwalter ist die Schnittstelle zwischen Eigentümer und Mieter. Neben den fachlichen Kompetenzen muss er auch über eine hohe Moderationsfähigkeit verfügen, denn immer wieder geht es um das Verbinden von Interessen und das Finden von Lösungen.

Aufgaben des Verwalters

Der Hausverwalter einer Wohnungseigentümergemeinschaft wird die Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums übertragen. Juristisch gesehen übernimmt der Verwalter die kaufmännische, technische und rechtliche Geschäftsführung im gemeinschaftlichen Interesse aller Wohnungseigentümer. Hingegen wird das sogenannte Sondereigentum (Eigentumswohnung nebst zugehörigen Kellerräumen etc.) vom Eigentümer selbst verwaltet.
Was eine Hausverwaltung leistet, hängt in erster Linie davon ab, ob es sich um ein Objekt mit Eigentumswohnungen handelt oder um ein Mietshaus. Leben die Eigentümer selbst in den Wohnungen, regelt das sogenannte Wohnungseigentumsgesetz die Pflichten der Verwaltung.
Unterm Strich kümmert sich die Hausverwaltung um die kaufmännischen und technischen Angelegenheiten von Mietanlagen und Eigentumsanlagen. Im Allgemeinen wird nach zwei Formen der Verwaltung unterschieden:
• Mietverwaltung: Bei Mietverwaltungen übernimmt der Hausverwalter die Abrechnung zwischen einem oder mehreren Eigentümern und den Mietern sowie die Vermietung leer stehender Objekte und sorgt für den regelmäßigen Eingang der Miete. Der Verwalter erledigt den gesamten Schriftverkehr mit den Mietern. Bei Streitigkeiten innerhalb der Mietergemeinschaft übernimmt der Verwalter die Schlichtung über die Abmahnung einzelner Mieter bis hin zur Kündigung.
• WEG-Verwaltung: WEG steht für Wohneigentümergemeinschaft, wobei es sich bei solchen Gemeinschaften auch um Gewerbeobjekte oder Garagenobjekte handeln kann. Der wesentliche Unterschied zwischen einer Mietverwaltung und einer WEG-Verwaltung besteht darin, dass mehrere Eigentümer per Vertrag ein Objekt besitzen, das verwaltet werden soll. Hier übernimmt der Hausverwalter die Geschäftsführung der Gesellschaft (WEG) und vertritt diese Gesellschaft auch nach außen.

Externer Verwalter anstatt Eigenregie

Die Organisation einer Eigentümerversammlung selbst in die Hand zu nehmen, rechnet sich nur auf den ersten Blick. Nicht gesehen wird die viele Arbeit am Schreibtisch, die auf die Selbstverwalter zukommt – und nicht zuletzt die Risiken der Haftung. Grundsätzlich haftet der Selbstverwalter im gleichen Umfang wie der externe Verwalter. Ist also die Abrechnung fehlerhaft oder werden im Rahmen beschlossener Baumaßnahmen Fehler gemacht, drohen Schadensersatzforderungen, die auch eine gute Versicherung nicht immer auffängt.
Auch etwaige Konflikte können zum Problem werden, denn die an der Selbstverwaltung beteiligten Personen sitzen zumeist zwischen den Stühlen und haben keinen emotionalen Abstand zu den zu behandelnden Themen.

Die Hausverwaltung in Ihrer Nähe

Der Weg der Hausverwaltung zu den betreuten Objekten muss kurz sein. Daher sollten Sie unbedingt einen Verwalter ganz in der Nähe Ihrer zu verwaltenden Immobilie wählen. Immoexperten.de hilft Ihnen bei der zeitsparenden Suche: Geben Sie in das Suchfeld auf dieser Seite den Ort Ihres Objektes ein, den Rest übernimmt unser System – und liefert Ihnen innerhalb kürzester Zeit die sich auf diesem Portal anbietenden Hausverwaltungen.

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