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Notare beraten unparteiisch bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen

Die Besucher der beiden Portale www.immoexperten.de und www.ohne-makler.net, Deutschlands Immobilienportal für provisionsfreie Immobilien, interessieren sich vor allem, welche Funktion der Notar beim Immobilienkauf hat.

Immobilienkauf immer mit Notar

Egal, ob Sie ein Grundstück, ein Haus oder eine Wohnung kaufen oder verkaufen wollen – das Mitwirken eines Notars ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben.

Notar sorgt für rechtlich-reibungslose Abwicklung des Immobilienkaufs zwischen Käufer und Verkäufer.
(Stephanie Hofschlaeger/pixelio.de)

Notar ist die neutrale Instanz für beide Vertragsparteien beim Immobilienkauf

Notare haben die Aufgabe, Käufer und Verkäufer rechtssicher und unparteiisch durch die Abwicklung des Kaufvertrages für die Immobilie zu führen.

Unsere Extra-Tipps:
• Vor der Beurkundung durch den Notar sollten Sie die Immobilie und den Kaufvertrag über den Immobilienkauf von einem Rechtsanwalt und einem Steuerberater prüfen lassen.
• Haben Sie bei der Beurkundung den Eindruck, dass der Notar die Interessen der anderen Seite mehr berücksichtigt als Ihre, empfehlen wir Ihnen, einen zweiten Notar damit zu beauftragen, die Beurkundung zu überprüfen.

Checkliste über wichtige Informationen im Kaufvertrag beim Kauf einer Immobilie

Vorherige Besichtigung
In der Regel sind im Kaufvertrag spätere Mängel am Gebäude oder an den gekauften Gegenständen innerhalb des Gebäudes ausgeschlossen. Besichtigen Sie die Immobilie vor Vereinbarung des Kaufvertrages und vor der Beurkundung durch den Notar mit einem Bausachverständigen. Seine Hinweise über mögliche Mängel am Gebäude helfen bei der Wertermittlung der Immobilie und sind bei den Verhandlungen des Kaufpreises entscheidend.

Wichtige Informationen vor dem Kauf einer Eigentumswohnung
Lassen Sie sich über die Immobilie eine Abschrift der Teilungserklärung und der Gemeinschaftsordnung aushändigen. Daraus geht hervor,
• wie die Betriebskosten der Wohnanlage auf die Eigentümer umgelegt werden und
• wie viele Stimmrechte jeder Eigentümer bei Abstimmungen in der Eigentümergemeinschaft hat.

Zusätzlich zu klärende Punkte:
• Bestehen an den Verkäufer noch Forderungen der Eigentümergemeinschaft?
• Sind Sonderumlagen beschlossen oder geplant?

Klären Sie Grundstücksbelastungen, die nicht im Grundbuch stehen
Die sogenannten Baulasten stehen nicht im Grundbuch, gehen jedoch automatisch auf den Käufer über. Klären Sie die folgenden Punkte daher unbedingt vorher durch Einsichtnahme ins Baulastenverzeichnis der Gemeinde- oder Stadtverwaltung:
• Entspricht der Grenzabstand zum Nachbargrundstück dem allgemeinen Baurecht?
• Welcher Eintrag steht über mögliche Baulasten für das Grundstück im Baulastenverzeichnis?
• Wie weit ist das Grundstück erschlossen?
• Hat der Verkäufer alle Forderungen bei der Grundstückserschließung beglichen?

Unser Tipp:

Wenn der Notar das Baulastenverzeichnis für Sie einsehen soll, müssen Sie ihn damit gesondert beauftragen.
Grundstücksgrenzen.
Vergleichen Sie die Grundstücksgrenzen Ihrer Immobilie mit den Angaben im Liegenschaftskataster, und prüfen Sie die Zugangsmöglichkeiten zu Ihrem Grundstück.
Altlasten.
Wollen Sie sicher sein, dass Ihr Grundstück ohne Altlasten ist, klärt ein Blick ins Altlastenkataster, ob der Umweltbehörde Belastungen durch Bodengifte bekannt sind.

Unser Extra Tipp:

Senken Sie die Kosten für den Notar durch Verzicht auf ein Notaranderkonto!
Preiswerter und genauso sicher ist es, die Zahlungsvoraussetzungen im Kaufvertrag verbindlich zu regeln. Es gehört zu den Aufgaben des Notars, kostenfrei zu prüfen, ob die vereinbarten Voraussetzungen eingehalten werden.

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